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Förderung

Förderungen für erneuerbare Energien

Umweltfreundliche Heizungen sind ein wichtiges Anliegen im Rahmen der Klimastrategie des Bundes. Durch hohe Förderquoten soll der Sanierungsstau im Gebäudebestand behoben werden. Auch im Neubau werden erneuerbare Energien energisch unterstützt. Dabei lässt sich nicht nur CO2 sparen. Die Heizkosten können Sie mit modernen Wärmeerzeugern ebenfalls deutlich senken.

Die Heizungssanierung wird über das BAFA-Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien" gefördert. Das Besondere hierbei ist nun, dass hier die Gesamtanlage  wie Anschaffung der Heiztechnik, Montage und Installation, Regelungstechnik, Wärmeverteilung, Warmwasser und sämtliche Umfeldmaßnahmen (z. Bsp. Umbau Technikraum beim Heizungsaustausch) gefördert werden.

Ein Beispiel: Wenn Sie Ihre alte Ölheizung durch eine Wärmemmpumpe ersetzen, dann erhalten Sie durch das Förderprogramm einen Zuschuss von 45 % der Kosten - in Abhängigkeit der Co2 Einsparung bzw. Energieeinsparung.

Wir helfen Ihnen beim Beantragen einer Förderung PDF zum Download

Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt.

Wir fördern die ener­getische Sanierung von Wohn­gebäuden, für die der Bauantrag oder die Bau­anzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Eine Voraus­setzung für unsere Förderung ist die Ein­bindung eines Experten für Energie­effizienz.

BAFA - Was wird gefördert?

Solarthermieanlagen

Die Errichtung oder Erweiterung von Solarthermieanlagen zur thermischen Nutzung wird gefördert, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen.

Biomasseanlagen

Gefördert wird die Installation von

  • Kesseln zur Verbrennung von Biomassepellets und –hackschnitzeln
  • Pelletöfen mit Wassertasche
  • Kombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz
  • sowie besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel

ab 5 kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung.

Auch die Nachrüstung von Sekundärbauteilen zur Partikelabscheidung oder zur Brennwertnutzung wird gefördert.

Anlagen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen, werden in Listen geführt (siehe unten).

Die Förderung beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Kosten.

Effiziente Wärmepumpenanlagen

Gefördert wird die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen einschließlich der Nachrüstung bivalenter Systeme, wenn sie überwiegend der Raumheizung oder kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dienen.

Hybridheizungen
… die mehrere Anlagen kombinieren und mit Inbetriebnahme Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen

EE-Hybridheizungen kombinieren ausschließlich Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe).

Die Förderung beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Kosten.

Gas-Hybridheizungen kombinieren eine neue Gasheizung mit einem oder mehreren Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe) über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik miteinander.

Technische Voraussetzungen sind u. a. für die Förderung der Gas-Hybridheizung:

  • die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETA S) muss mindestens 92 % erreichen
  • eine hybridfähige Steuerungs- und Regeltechnik muss installiert oder vorhanden sein
  • der regenerative Wärmeerzeuger muss mindestens 25 % der Heizlast des versorgten Gebäudes bedienen. Informationen zur Berechnung finden Sie bei den Fördervoraussetzungen.
  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage

Die Förderung beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. Dies gilt für die gesamte förderfähige Anlage, inklusive aller erneuerbaren Wärmeerzeuger. 

Renewable Ready | Gas-Brennwertheizungen
... die spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme zusätzlich Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen

Wird bei der Erstellung einer Gas-Hybridheizung (siehe oben) zunächst nur ein neuer Gasbrennwertkessel installiert und erst später, in einer zweiten Maßnahme, die thermische Nutzung erneuerbarer Energien realisiert, kann die Installation des Gasbrennwertkessels gefördert werden, falls hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Teil des Heizsystems mit verbaut wird.

Die Erweiterung von „Renewable Ready“ zu einer Gas-Hybridheizung gemäß den Technischen Mindestanforderungen muss binnen zwei Jahren erfolgen.

Die Förderung beträgt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten.

Austauschprämie für Ölheizungen

Bei einer Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) § 10 kann keine Förderung gewährt werden.

Wichtig zu beachten:

Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA

Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Mit einer Förderung aus den im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Programm ist eine Kumulierung nur bei den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen“ (Programmnummer 153) und „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Programmnummer 167) möglich.

Nicht zulässig ist eine Kumulierung mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35 c Einkommenssteuergesetz).

KFW - Was wird gefördert?

Sanierung zum KFW-Effizienzhaus

Förderfähig sind alle ener­getischen maß­nahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard  führen.

Einzelne energetische Maßnahmen

Wenn Sie keinen KfW-Effizienz­haus-Standard anstreben, fördern wir auch Einzel­maßnahmen wie:

  • Wärme­dämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschoss­decken
  • Erneuerung der Fenster und Außen­türen
  • Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
  • Optimierung der Heizungs­anlage
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungs­anlage

Damit Sie die Förderung erhalten, müssen diese Einzelmaß­nahmen bestimmte technische Mindest­anforderungen erfüllen.

Außerdem fördern wir

  • Baunebenkosten
  • Wiederherstellungskosten
  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungs­leistungen
Sanierung eines Baudenkmals
  • Auch die Sanierung von Bau­denkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltens­werter Bau­substanz ist förder­fähig.
  • Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite zum KfW-Effizienzhaus.
Umwidmung von Nicht-Wohnflächen in Wohnfläche
  • Der KfW-Kredit unterstützt Sie auch, wenn Sie bestehende beheizte Nicht-­Wohnflächen, zum Beispiel Gewerbe­flächen, zu Wohn­raum umbauen.
  • Die Umwidmung unbeheizter Nicht-­Wohn­gebäude, zum Beispiel Scheunen, zu Wohn­raum können Sie über den KfW-Kredit Energieeffizient Bauen (153) finanzieren.
Kauf von saniertem Wohnraum

Wenn Sie sanierten Wohn­raum kaufen, können die Kosten der ener­getischen Sanierung gefördert werden, wenn sie gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kauf­vertrag).

Förderkompass 2022

Foerderkompass 2020 K
Foerderkompass 2020 K

Weitere Förderungen

Das altersgerechte Renovieren wird unter Umständen staatlich gefördert.  Richten Sie sich ein neues Generationenbad ein, planen Sie einen behindertengerechten Umbau oder stellen Sie Ihr Bad einfach auf eine altersgerechte Lebensweise ein.

Bitte informieren Sie sich entsprechend bei uns.  Auch die Pflegeversicherung gibt möglicherweise Zuschüsse.

Wir stehen für Zuverlässigkeit, hohe Qualität und besten Service.

Thomma Gmbh & Co. KG

Kontakt

Michael Thomma
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87497 Wertach

Notdienst-Nr.+49 (0) 8365 705821

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08:00 — 12:00 | 13:00 — 16:00

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